Karl Heinz Jesenko
Tretram 4 - 9071 Köttmannsdorf - Austria

Tel.: +43 (0)699 10 91 98 98
E-Mail: office@jesenko.at
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Willkommen bei JESENKO Computer Coaching Consulting



Allgemeine Geschäftsbedingungen
Karl Heinz JESENKO Computer Support
Tretram 4 – 9071 Köttmannsdorf – Austria
In folge Jesenko Computer Support genannt.

1.  Allgemeines
Unseren Leistungen und Lieferungen liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind selbst dann nicht bindend, wenn wir ihnen nicht aus­drück­lich widersprechen.

2.  Vertrag
Alle Angebote sind freibleibend. Die bindende Bestellung des Kunden kommt durch Unterzeichnung des Angebotes oder eines Vertrages zustande. Die Annahme der Bestellung durch Jesenko Computer Support erfolgt durch Gegenzeichnung des Vertrages oder durch Leistungs­bringung bzw. Auslieferung an den Kunden.

3.  Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie gelten nur für den jeweiligen Auftrag. Die Preise verstehen sich ab dem Geschäftssitz von Jesenko Computer Support . Die Kosten von allfälligen Datenträgern, Versandkosten, Ge­bühren, etc. werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.1  Normalarbeitszeit/Überstundenzuschläge
Werden Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb der Normalarbeitszeit (Mo-Do 8-17h, Fr 8-14h) erbracht, wird der Über-stundenzuschlag mit 50% für Mo-Fr 6-8h und 17-20h, Samstag, 100% für Mo-Sa 20-6h, Sonn- und Feiertage zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Preis von pauschalierten Dienstleistungen basiert auf Durchführung in der Normalarbeitszeit. Fallen auf Kundenwunsch Zeiten außerhalb der Normalarbeitszeiten an, so werden diese Zeiten und entsprechenden Überstundenzuschläge zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.2  Pauschalierte Leistungen
Abweichend von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeit-aufwand, der nicht von Jesenko Computer Support  zu vertreten ist, wird nach tatsächlichen Anfall verrechnet. Wird bei pauschalierten Schulungen der vorgesehene Zeitrahmen um mehr als 20% überschritten, werden die darüber hinausgehenden Zeiten zum aktuellen Stundensatz zusätzlich verrechnet. Sind pauschalierte Schulungen nicht innerhalb von 6 Monaten nach Installation abgeschlossen, so kann Jesenko Computer Support  für die ab den 7. Monat erfolgten Tätigkeiten eine Preisanpassung an die aktuell gültigen Listen­preise vornehmen.

3.3  Abrechnung nach Zeitaufwand
Leistungen beim Kunden werden in begonnenen 15 Minuten abgerechnet, telefonische Hilfestellungen in Einheiten von 15 Minuten. Bei tele­fonischer Hotline für Kunden ohne Hotline­vereinbarung wird zusätzlich zum Zeitaufwand eine Bereitstellungsgebühr zur Abdeckung der Fix­kost­en verrechnet. Diese Bereitstellungsgebühr kommt je Kalendermonat nur einmal zur Verrechnung.

3.4  Wartezeit
Der Auftraggeber muss dafür Sorge tragen, dass seine zu schulenden Mitarbeiter zu den vereinbarten Schulungsterminen freigestellt sind und daher keine Unterbrechung bzw. Störung der Schulung er­folgt  Durch den Auftraggeber zu verantwortende Wartezeiten gelten als Arbeitszeit.

3.5  Fahrtspesen
Fahrtspesen für Anfahrt mit Kfz innerhalb Österreichs werden gemäß gültiger Preisliste mit Spesen­pauschale nach Entfernung abgerechnet, ansonsten nach Aufwand (Fahrzeit zum jeweils gültigen Stunden­satz, km-Geld und Diäten zum amtlichen Satz, sonstige Fahrtspesen)

3.6  Sonstige Spesen
Andere Spesen (Telefon, Fax, Diäten, Nächtigungskosten, etc.) werden nach Aufwand verrechnet. Die Aufzeichnung von Jesenko Computer Support  zählt als Nachweis.

3.7  Mindermengenaufschlag
Bei Bestellung von Handelsware unter 50,00 € exklusive Mehrwert-steuer wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00  € verrechnet. 

 

3.8  Rückgabe, Storno
Bei von Jesenko Computer Support  akzeptierter Retournierung bzw. bestellten Produkten bzw. Leistungen wird eine Stornogebühr von 10% des ursprünglichen Rechnungsbetrages verrechnet. 

4. Zahlung
Die von Jesenko Computer Support  gelegten Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungseingang fällig und ohne jeden Abzug spesenfrei zahlbar. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme, Lieferungen, Hardwarekomponenten) umfassen, ist Jesenko Computer Support  berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung, Rechnung zu legen. Laufende Lizenzgebühren und Hotlinegebühren werden im vorhinein verrechnet. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 1,5% p.m. und Anwaltskosten in Rechnung gestellt, die sofort fällig sind.

5.  Urheberrecht, Nutzung
Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen Jesenko Computer Support  bzw. seinen Lizenz­gebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das recht, die Lizenzprogramme nach Bezahlung des vereinbarten Entgeltes ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifischen Hardware, im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen und gemäß anderer im Vertrag vereinbarten Beschränkungen, zu verwenden.

6.  Gewährleistung
6.1 Lizenzprogramme ohne Spezifikation      (Standardsoftware)

Die Gewährleistung von Jesenko Computer Support  beschränkt sich auf die Übereinstimmung mit der Produktinformation.

6.2  Lizenzprogramme / gemeinsame Bedingungen
Jesenko Computer Support  übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anf­ord­erung­en des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Es liegt in der Natur der Sache, dass keine Gewähr dafür übernommen werden kann, dass die Programme un­unter­broch­en oder fehlerfrei laufen oder, dass alle Programmfehler behoben werden können. Mängelrügen sind nur dann gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und schriftlich doku­mentiert werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung.

6.3  Dienstleistungen
Jesenko Computer Support  gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch deren Ergebnis.

6.4  Handelsware
Für die von Jesenko Computer Support  vermittelte bzw. verkaufte Produkte Dritter, gelten jeweils deren Lizenz-, Vertrags- bzw. Geschäfts­bedingungen.

6.5  Beigestellte Produkte
Die Installierbarkeit der vom Kunden beigestellten Produkte, deren Funktionalität und Wechselwirkung mit anderen Komponenten wird von der Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen.

7. Haftung
Jesenko Computer Support  haftet für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist aus­ge­schlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen , Zinsverlust und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen Jesenko Computer Support  ist in jeden Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8. Datensicherung
Der Kunde ist selbst für die notwendige Datensicherung sowie für die Löschung vertraulicher Daten verantwortlich. Für den Verlust von Daten wird keinerlei Haftung übernommen.

9. Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Klagenfurt. Zahlbar und klagbar in Klagenfurt.

 
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